Stand: 22. September 2026
Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit Lead Experten akzeptieren Vertragspartner die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, sind diese und andere Begrifflichkeiten als geschlechtsneutral zu verstehen.
Diese AGB können jederzeit unter dem auf der Website https://leadexperten.com/agb eingefügten Link „AGB“ aufgerufen und ausgedruckt werden.
1.1 Diese AGB finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der Leadwerk LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, handelnd unter der Marke Lead Experten (nachfolgend „Lead Experten“), und Firmenkunden, denen Lead Experten qualifizierte Anfragen übermittelt (nachfolgend „Partnerunternehmen“).
1.2 Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auf die Nutzung aller Websites und Portale, die von Lead Experten betrieben werden („Lead Experten-Websites“). Für die Geltung dieser AGB ist es unerheblich, auf welcher der Lead Experten-Websites und für welches Produkt sich das Partnerunternehmen einloggt oder registriert. Sie gelten aber nur, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde.
1.3 Bedingungen, die von denen dieser AGB abweichen, werden nicht anerkannt, sofern nicht Lead Experten ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt, wobei eine lediglich ausbleibende Ablehnung fremder Bestimmungen keine Zustimmung darstellt.
2.1 Lead Experten betreibt Online-Kommunikationsmaßnahmen, die es Anfragenden ermöglichen, über Formulare Anfragen nach unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen in das System einzustellen und bietet darüber hinaus weitere Kommunikationskanäle, die es Anfragenden ermöglichen, mit Lead Experten in Kontakt zu treten zwecks Anfragen für Angebotsvergleiche. Lead Experten prüft und vervollständigt Anfragen und übermittelt anschließend die so qualifizierten Anfragen in Form von Datensätzen an geeignete Partnerunternehmen. Die Partnerunternehmen kaufen die Anfragen. Die kontaktierten Partnerunternehmen werden damit zu einer Abgabe entsprechender Angebote direkt an die Anfragenden veranlasst. Dazu greift Lead Experten auf Partnerunternehmen zurück, welche sich für den Kauf und die Übermittlung von Anfragen angemeldet haben und die Anfragen gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts erhalten. Zudem ist Lead Experten berechtigt, auch weitere Anbieter und Partnerunternehmen zur Abgabe von Angeboten zu veranlassen. Die Anzahl an Partnerunternehmen, denen eine Anfrage übermittelt wird, ist vertraglich begrenzt auf maximal 4 Partnerunternehmen. Lead Experten entscheidet nach eigenem Ermessen über die Anzahl der Partnerunternehmen, an die eine Anfrage vermittelt wird, soweit mit dem Partnerunternehmen nichts Abweichendes (z. B. Exklusivität) vereinbart ist.
2.2 Lead Experten übernimmt nur die Qualifizierung, den Verkauf und die Übermittlung der Anfrage an geeignete Partnerunternehmen. Das Zustandekommen der gewünschten Aufträge und die erfolgreiche Durchführung zwischen Partnerunternehmen und Anfragendem werden von Lead Experten nicht geschuldet. Die Anfragen werden aufgrund der auf dem bereitgestellten Formular erforderlichen Angaben des Anfragenden qualifiziert und den jeweiligen Partnerunternehmen verkauft und übermittelt. Ob die Angaben des Anfragenden zutreffend und vollständig abgegeben sind, kann Lead Experten nicht prüfen.
2.3 Das Einstellen von Anfragen über die Online-Formulare und andere Kommunikationskanäle der Anfragenden stellt nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist keine bindende Vertragserklärung gegenüber den anbietenden Partnerunternehmen. Der Anfragende entscheidet nach dem Erhalt der entsprechenden Angebote, ob und an welche Firma der Auftrag vergeben werden soll. Ein Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Anfragenden und den Partnerunternehmen nur durch direkte Interaktion zwischen diesen beiden zustande.
2.4 Lead Experten behält sich vor, einzelne Funktionalitäten seines Internetdienstes fortlaufend zu aktualisieren bzw. anzupassen, ggf. auch einzuschränken. Weiterhin behält sich Lead Experten vor, die auf den Lead Experten-Websites angebotenen Dienste zu ändern, einzustellen oder abweichende Dienste anzubieten.
2.5 Lead Experten kann aufgrund technischer Unmöglichkeit keine allumfassende Verfügbarkeit der Websites garantieren. Die Partnerunternehmen erkennen an, dass Wartungs-, Kapazitäts- oder Sicherheitsfragen sowie externe Ereignisse wie Stromausfälle, Störungen der Telekommunikationsnetze etc. die Funktionalität der Lead Experten-Websites und die angebotenen Dienste einschränken können.
2.6 Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Lead Experten Inhalte der Lead Experten-Websites zu kopieren, zu verändern, Dritten zugänglich zu machen und/oder anderweitig zu verwenden.
3.1 Für die Nutzung bestimmter Angebote von Lead Experten ist eine Anmeldung für Partnerunternehmen erforderlich, mit der ein Angebot zur Nutzung der Leistungen von Lead Experten abgegeben wird. Diese kann telefonisch, über ein Formular, per E-Mail oder über ein von Lead Experten bereitgestelltes Registrierungssystem erfolgen. Der Vertragsschluss kommt zustande, (i) indem Lead Experten als Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung zusendet, (ii) die Parteien einen Vertrag schließen, (iii) oder spätestens allerdings mit der ersten Leistungserbringung durch Übermittlung von Anfragen.
3.2 Die Anmeldung ist kostenlos. Dennoch besteht kein Recht auf eine Anmeldung bei Lead Experten. Lead Experten kann die Anmeldung ggf. an weitere Voraussetzungen knüpfen wie bspw. eine Bonitätsüberprüfung.
3.3 Registrieren dürfen sich nur Unternehmen, die in rechtlich zulässiger Weise im Sinne des BGB geschäftsmäßig Waren und/oder Dienstleistungen veräußern. Mit der Registrierung bei Lead Experten stimmt das Partnerunternehmen folgender Vereinbarung zu: Für seine Tätigkeit(en) liegt eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument vor, welches ein bestehendes Gewerbe nachweist. Sofern für die Tätigkeit notwendig, liegt eine entsprechende Versicherung wie bspw. eine Betriebshaftpflicht vor. Das Partnerunternehmen verrichtet nur die Arbeiten, zu denen es auch zugelassen ist und hält die Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und ähnlichen Institutionen ein. Wenn das Partnerunternehmen von Lead Experten eine Anfrage erhält, meldet es sich zeitnah beim Anfragenden, um ihm ein Angebot für seinen Auftrag zu unterbreiten. Das Partnerunternehmen führt die Arbeiten an dem vereinbarten Datum und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes durch. Das Partnerunternehmen akzeptiert und respektiert die gängigen Standards seiner Zunft und beschäftigt qualifiziertes Personal. Das Partnerunternehmen gewährt dem Anfragenden seine bestmögliche Leistung und eine vollständig verrichtete Arbeit.
3.4 Die Registrierung als Partnerunternehmen steht unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen zu und steht unter dem Vorbehalt der Zulassung von Lead Experten. Ist das Unternehmen eine juristische Person, so bedarf es der genauen Angabe der Vertretungsverhältnisse.
3.5 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, bei der Registrierung bei Lead Experten zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das Partnerunternehmen hat eventuelle Veränderungen der Daten unverzüglich und unaufgefordert gegenüber Lead Experten mitzuteilen.
3.6 Lead Experten kann den Partnerunternehmen bei Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort zuweisen. Lead Experten kann den registrierten Partnerunternehmen erlauben, den Benutzernamen und das dazugehörige Passwort anschließend selbst neu zu wählen. Jedoch besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Benutzernamens oder Passworts. Wenn das Partnerunternehmen den Benutzernamen selbst wählt, ist nur das Partnerunternehmen dafür verantwortlich, dass keinerlei fremde Rechte verletzt werden.
3.7 Jedes Partnerunternehmen hat das Recht, sich nur einmal zu registrieren. Lead Experten hat bei einer Mehrfachregistrierung das Recht zur Löschung der Mehrfachmitgliedschaft.
3.8 Des Weiteren besteht selbst nach erfolgreicher Anmeldung als Partnerunternehmen kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Dienste von Lead Experten. Darüber hinaus ist Lead Experten berechtigt, die Mitgliedschaft von Partnerunternehmen zu beenden, wenn diese nachhaltig gegen die Verpflichtungen verstoßen.
3.9 Mit der Registrierung bei Lead Experten versichert das Partnerunternehmen, zum Zeitpunkt der Registrierung weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, noch Insolvenzreife erreicht zu haben. Sollte dieser Fall eintreten, verpflichten sich die Partnerunternehmen weiterhin, Lead Experten unverzüglich davon zu unterrichten, spätestens allerdings zwei Werktage nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. Eintritt in die Insolvenzreife.
4.1.1 Gegenüber Lead Experten ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Gegenüber dem Partnerunternehmen ist Lead Experten berechtigt, abzugebende Erklärungen sowie alle Anfragen an diese E-Mail-Adresse zu senden, es sei denn, durch Gesetz oder Vertrag ist eine strengere Form zwingend vorgeschrieben. Das Partnerunternehmen muss dafür sorgen, dass ihm die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten E-Mails zugehen. Weiterhin muss das Partnerunternehmen dafür sorgen, dass die E-Mails nicht zurückgewiesen werden, weil bspw. das Speichervolumen überschritten oder der Spam-Filter aktiviert ist.
4.1.2 Der von Lead Experten betriebene Online-Dienst darf nur mit herkömmlichen Programmen oder einer ggf. von Lead Experten zur Verfügung gestellten Software genutzt werden; die Nutzung mit automatisierter Software (z. B. Skript-Programmen) ist nicht gestattet, soweit Lead Experten dem nicht explizit schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt ebenso, wenn die Verwendung dieser Software nur zur Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.
Die Datenübermittlung von Anfragen erfolgt über das Portal, per E-Mail an eine vom Partnerunternehmen mitgeteilte E-Mail-Adresse und/oder per API bzw. Webhook. Die Funktionsfähigkeit einer Schnittstelle kann nur insoweit gewährleistet werden, als die Funktionalität im direkten Einflussbereich von Lead Experten liegt. Insbesondere kann der korrekte und vollständige Datenempfang im System des Partnerunternehmens durch Lead Experten nicht geprüft werden. Das Partnerunternehmen ist daher bei Inanspruchnahme einer Softwareschnittstelle verpflichtet, den korrekten Datenerhalt selbst zu prüfen. Hierzu können insbesondere die parallel im Portal bereitgestellten Anfragedaten verwendet werden. Lead Experten stellt im Portal Übersichten mit allen übermittelten Anfragen zur Verfügung. Hiermit kann zum einen die Rechnung, zum anderen die Übermittlung aller Anfragen geprüft werden. Das Vorgehen bei Kenntnisnahme von fehlerhafter Datenübermittlung richtet sich nach Ziffer 4.5. Dies gilt auch für etwaige möglicherweise die Funktionalität der API beeinträchtigende Änderungen an der vom Partnerunternehmen eingesetzten Software.
Dem Partnerunternehmen ist bekannt, dass Lead Experten Anfragen auch anderen Partnerunternehmen zur Verfügung stellt. Dabei besteht, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität hinsichtlich der übermittelten Anfragen und enthaltenen Daten, die Anzahl der Empfänger von einer Anfrage eines einzelnen Anfragenden ist aber vertraglich limitiert auf insgesamt maximal 4 Partnerunternehmen. Der Umfang von gelieferten Daten eines Anfragenden und sonstigen Leistungen kann sich je nach vertraglicher Vereinbarung zwischen Lead Experten und den Partnerunternehmen unterscheiden. So können beispielsweise mit gelieferten Anfragedaten auch Terminvorschläge zwischen Anfragenden und einzelnen Partnerunternehmen verbunden sein und es können einzelne Partnerunternehmen als Premiumpartner besonders hervorgehoben werden.
4.4.1 Alle Partnerunternehmen können die Anfragen mit den von Lead Experten erhobenen und erstellten Daten zu Anfragenden im Rahmen ihrer jeweils getroffenen Vereinbarung bestellen und erwerben. Bei Lead Experten eingegangene und geprüfte Anfragen werden unverzüglich nach positiver Überprüfung an Partnerunternehmen gesendet und sind somit, soweit nachprüfbar, aktuell.
4.4.2 Partnerunternehmen sind nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten zur Bearbeitung der Anfrage zu nutzen. Die Weiterleitung an durch Lead Experten nicht autorisierte Dritte sowie die darüber hinaus gehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. Insbesondere sind die Partnerunternehmen nicht zur Weiterveräußerung der Anfragen berechtigt.
4.5.1 Lead Experten gewährleistet den Partnerunternehmen, dass die qualifizierten Anfragen die vertraglich vereinbarten Anfragespezifikationen enthalten, sofern diese Lead Experten von dem Anfragenden zur Verfügung gestellt worden sind. Es handelt sich insoweit um eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB.
4.5.2 Bei nicht vereinbarungsgemäßer Beschaffenheit der Anfragen gemäß den Anfragespezifikationen steht dem Partnerunternehmen ein Recht auf Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB zu. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, die betreffende Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Anfrage unter Angabe der korrekten Anfragen-ID sowie eines Reklamationsgrundes gemäß § 377 Abs. 1 HGB über das Portal oder per E-Mail an info@leadexperten.com ordnungsgemäß zu rügen („Reklamation“). Für Anfragen, bei welchen die Telefonnummer des Anfragenden nachweislich nicht korrekt ist, gilt eine längere Rügefrist von 6 Monaten, wobei nach Kenntnisnahme eine unverzügliche Mitteilung an Lead Experten erfolgen muss, damit eine Korrektur erfolgen kann. Die Reklamationsgründe sind vom Partnerunternehmen nachzuweisen. Im Falle einer berechtigten Reklamation kann Lead Experten nach eigener Wahl nachbessern (also sofern möglich, den Reklamationsgrund beheben), die Anfrage gegen eine andere derselben Preiskategorie ersetzen (kostenlose Ersatzanfrage), für die Rechnungsstellung nicht berücksichtigen (Storno) oder in der Folgerechnung gutschreiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
4.5.3 Lead Experten ist bemüht, Scheinanfragen zu erkennen und ggf. auszufiltern. Dabei kann Lead Experten aber nicht gewährleisten, dass hinter jedem Datensatz ein ernsthaftes Interesse steht. Den Partnerunternehmen räumt Lead Experten, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein aus Kulanz, im Falle einer nachweisbaren Scheinanfrage eine Reklamationsmöglichkeit ein. Dem Partnerunternehmen ist außerdem bewusst, dass Lead Experten nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob die anfragende Person in allen Punkten wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.
4.6.1 Die übermittelten Anfragen sind gemäß individueller Vereinbarung bzw. gemäß den im Portal vor der Bestellung ausgewiesenen Preisen zu vergüten, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Anfragenden und dem Partnerunternehmen kommt. Es handelt sich um einen Kauf der Anfragen in Form von Datensätzen. Das Partnerunternehmen gibt die gewünschte Anzahl der Anfragen pro Monat bzw. pro Woche bei Vertragsschluss oder in der Bestellung im Portal an und verpflichtet sich, die vereinbarten Preise je übermittelter Anfrage zu zahlen. Die Bestellmenge in Bezug auf die Anzahl der Anfragen stellt dabei je nach vertraglicher Vereinbarung entweder eine Höchstmenge, eine Mindestbestellmenge oder eine feste Bestellmenge dar. Die Anzahl der Anfragen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und ist von den Anfragen der Anfragenden im jeweiligen Vermittlungsgebiet abhängig. Eine Pflicht von Lead Experten zur Übermittlung der vollständigen Bestellmenge besteht nicht. Sofern die gewünschte Anzahl von Anfragen mangels Verfügbarkeit nicht von Lead Experten geliefert werden kann, reduziert sich die Vergütung entsprechend. Das Partnerunternehmen ist zur Zahlung der Vergütung pro übermittelter Anfrage verpflichtet. Dies gilt nicht für den Fall einer gültigen Reklamation gemäß Ziffer 4.5.2 und 4.5.3.
4.6.2 Die Rechnungen an die Partnerunternehmen verschickt Lead Experten per E-Mail bzw. stellt sie im Portal bereit, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Zahlung erfolgt über den bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweg (z. B. Kreditkarte, Lastschrift oder Vorauszahlung/Guthaben). Wenn mit dem Partnerunternehmen das Lastschriftverfahren vereinbart worden ist, muss das Partnerunternehmen stets für eine ausreichende Deckung sorgen. Falls eine Lastschrift zurückgebucht wird, ohne dass Lead Experten ein Verschulden zur Last fällt, ist Lead Experten berechtigt, eine Transaktionskostenpauschale in Höhe von 20 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4.6.3 In Verzug kommt das Partnerunternehmen 10 Tage nach Erhalt einer Rechnung.
4.6.4 Gegenüber den Entgeltforderungen von Lead Experten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
4.6.5 Lead Experten hat die Berechtigung, Dritte zur Ausführung des Inkassomanagements zu beauftragen und die dafür erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben. Daneben ist Lead Experten ebenfalls berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte abzutreten.
Jede Handlung, die geeignet ist, die Infrastruktur von Lead Experten in ihrer Funktionalität zu beeinträchtigen, ist untersagt.
4.8.1 Das Partnerunternehmen kann bei Lead Experten ein Guthaben aufladen. Aufladungen sind Vorauszahlungen auf künftige Vergütungen gemäß Ziffer 4.6. Das Guthaben ist ausschließlich gegenüber Lead Experten und nur für deren Leistungen einlösbar, insbesondere für den Erwerb von Anfragen, und wird mit den hierfür anfallenden Vergütungen verrechnet.
4.8.2 Das Guthaben verfällt nicht und ist zeitlich unbegrenzt für den Erwerb von Anfragen einlösbar. Dies gilt auch nach einer Beendigung des Vertragsverhältnisses: Das Partnerunternehmen kann ein vorhandenes Restguthaben auch danach vollständig für den Bezug von Anfragen aufbrauchen (Aufbrauchrecht).
4.8.3 Eine Auszahlung, Barauszahlung oder Rückerstattung des Guthabens ist ausgeschlossen. Das Guthaben wird nicht verzinst und ist nicht auf Dritte oder andere Konten übertragbar.
4.8.4 Gutschriften, insbesondere aus berechtigten Reklamationen gemäß Ziffer 4.5, erfolgen als Guthaben und werden mit künftigen Vergütungen verrechnet; eine Auszahlung erfolgt auch insoweit nicht.
4.9.1 Lead Experten ist berechtigt, die Übermittlung von Anfragen für einzelne Kategorien, Regionen oder Kampagnen vorübergehend auszusetzen, wenn und solange deren Bereitstellung für Lead Experten wirtschaftlich unzumutbar ist, insbesondere wenn die Kosten für den Einkauf oder die Generierung der Anfragen die mit dem Partnerunternehmen vereinbarte Vergütung übersteigen.
4.9.2 Während einer Aussetzung entstehen dem Partnerunternehmen keine Kosten; ein vorhandenes Guthaben bleibt unberührt. Lead Experten wird dem Partnerunternehmen, soweit möglich, die Fortsetzung der Übermittlung zu angepassten Konditionen anbieten.
4.9.3 Die Kündigungsrechte gemäß Ziffer 5 bleiben unberührt.
Die Zusammenarbeit zwischen Lead Experten und dem Partnerunternehmen kann beiderseits unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Anzugeben sind insbesondere die Kundennummer sowie der gewünschte Kündigungszeitpunkt. Wurde keine Kündigungsfrist und keine Laufzeit vereinbart, kann das Partnerunternehmen Bestellungen im Portal jederzeit pausieren oder beenden; eine Kündigung des Vertragsverhältnisses insgesamt ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Wird während eines ungekündigten Vertragsverhältnisses im Einzelfall nach individualvertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien eine Pause gewährt, also eine Zeitspanne, in der die Übermittlung von Anfragen einvernehmlich ausgesetzt und anschließend wieder aufgenommen wird, so verlängert sich eine vereinbarte Kündigungsfrist um die Summe der gewährten Pausentage, maximal jedoch um zwei volle Monate.
6.1 Lead Experten hat die Berechtigung, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
6.2 Im Falle der vollständigen oder teilweisen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten ist das Partnerunternehmen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Überganges zu beenden.
7.1 Lead Experten haftet gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) mit Ausnahme des Falles der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern, den leitenden Angestellten oder den sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Lead Experten für jedes einfach fahrlässige Verhalten dieser Personen.
7.2 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Lead Experten, ist die Haftung der Höhe nach auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Lead Experten.
7.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen Haftungsausschluss entgegenstehen.
7.4 Wenn und soweit die Haftung von Lead Experten beschränkt oder ausgeschlossen ist, so gilt dies ebenso für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern.
7.5 Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaig zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Anfragendem und Partnerunternehmen ergeben, ist Lead Experten mangels eigenen Verschuldens haftungsrechtlich nicht verantwortlich. Für den Fall der gleichwohl erfolgten Inanspruchnahme ist der jeweils andere Nutzer bezüglich der von ihm begangenen Pflichtverletzung verpflichtet, Lead Experten von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dasselbe gilt, wenn das Schuldverhältnis nicht mit einem Partnerunternehmen, sondern mit einem anderen Unternehmen zustande gekommen ist, an das Lead Experten die Daten berechtigterweise weitergegeben hat.
8.1 Personenbezogene Daten werden von Lead Experten zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Regelungen verarbeitet. In der Datenschutzerklärung unter https://leadexperten.com/datenschutz sind alle weiteren Informationen zu Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung enthalten und nachzulesen.
8.2 Gemäß dem gesetzlichen Zweckbindungsgrundsatz dürfen die von Lead Experten übermittelten Daten nur zum Zwecke der Anfragenbearbeitung und, sofern ein Zuschlag erfolgt, der Durchführung des Vertrags mit den Anfragenden verarbeitet werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
9.1 Lead Experten behält sich vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern das für die Partnerunternehmen zumutbar ist, was insbesondere der Fall ist, wenn die Änderungen keine relevanten Nachteile mit sich bringen für die Vertragspartner, wenn die zugrundeliegende Rechtslage dies erfordert oder wenn neue Lieferungs- und Leistungsmerkmale hinzukommen, welche neue bzw. zusätzliche Regelungen erfordern.
9.2 Änderungen werden den Partnerunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Partnerunternehmen den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Darüber hinaus verpflichtet sich Lead Experten, mit der Mitteilung der neuen AGB auf die vorstehende Frist und die Folge des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.
9.3 Lead Experten ist berechtigt, die Lieferkonditionen, insbesondere die Preise je Anfrage, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen und die ausgewiesenen Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für Lead Experten unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall bei deutlich veränderten Kostenstrukturen, worauf bei der Preisänderungsankündigung transparent eingegangen wird.
Lead Experten wird dem Partnerunternehmen die Preisänderung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail ankündigen. Wir verwenden hierzu die uns mitgeteilte E-Mail-Adresse der Hauptansprechperson. Widerspricht das Partnerunternehmen der Preiserhöhung binnen 4 Wochen nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhung nicht in Textform, gilt dies als Einverständnis zu der angekündigten Preiserhöhung. Hierauf wird Lead Experten in der Preisänderungsankündigung gesondert hinweisen. Preise, die im Portal vor einer Bestellung ausgewiesen werden, gelten für diese Bestellung; Änderungen wirken nur für künftige Bestellungen.
10.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und/oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Lead Experten.
10.2 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
10.3 Wenn sich eine Bestimmung dieser AGB oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Partnerunternehmen und Lead Experten als unwirksam herausstellt oder aufgrund einer nachträglichen Entwicklung unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.4 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer eventuellen Regelungslücke tritt das Gesetz.